Scheidungskosten – sparen Sie durch eine einverständliche Scheidung
Was kostet die Online Scheidung?
Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über die Brutto-Kosten (inklusive Mehrwertsteuer) bei einer einverständlichen Scheidung mit einer Anwaltskanzlei – Rechtsstand zum 01.01.2021.
Verfahrenswert* | Anwaltsgebühren | Gerichtsgebühren | Gesamtkosten |
---|---|---|---|
3.000 Euro | 684,25 Euro | 238,00 Euro | 922,25 Euro |
4.000 Euro | 850,85 Euro | 280,00 Euro | 1.130,85 Euro |
5.000 Euro | 1.017,45 Euro | 322,00 Euro | 1.339,45 Euro |
6.000 Euro | 1.184,05 Euro | 364,00 Euro | 1.548,05 Euro |
7.000 Euro | 1.350,65 Euro | 406,00 Euro | 1.756,65 Euro |
8.000 Euro | 1.517,25 Euro | 448,00 Euro | 1.965,25 Euro |
9.000 Euro | 1.683,85 Euro | 490,00 Euro | 2.173,85 Euro |
10.000 Euro | 1.850,45 Euro | 532,00 Euro | 2.382,45 Euro |
13.000 Euro | 2.005,15 Euro | 590,00 Euro | 2.595,15 Euro |
16.000 Euro | 2.159,85 Euro | 648,00 Euro | 2.807,85 Euro |
19.000 Euro | 2.314,55 Euro | 706,00 Euro | 3.020,55 Euro |
22.000 Euro | 2.469,25 Euro | 764,00 Euro | 3.233,25 Euro |
25.000 Euro | 2.623,95 Euro | 822,00 Euro | 3.445,95 Euro |
30.000 Euro | 2.864,93 Euro | 889,00 Euro | 3.753,93 Euro |
35.000 Euro | 3.105,90 Euro | 974,00 Euro | 4.079,90 Euro |
40.000 Euro | 3.346,88 Euro | 1.050,00 Euro | 4.396,88 Euro |
Es können weitere Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften hinzukommen, wie zum Beispiel Auslagenkosten, Fahrtkosten, Videoverhandlungskosten oder im Falle eines Vergleichsschlusses eine Einigungsgebühr. Es gelten die Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sowie des Gerichtskostengesetzes. Nähere Auskünfte dazu erteilen wir Ihnen gern individuell auf Anfrage. Die Höhe der Anwalts- und Gerichtskosten zu höheren als den oben dargestellten Verfahrenswerten erteilen wir Ihnen gern individuell auf Anfrage.
*Was bedeutet Verfahrenswert?
Die Scheidungskosten bestimmen sich nach dem sogenannten Verfahrenswert. Dieser Wert bestimmt sich aus dem gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehepartner und der Anzahl der Altersversorgungen.
Hier ein Kostenbeispiel:
Verfahrenswert der Scheidung ist das dreifache gemeinsame Monats-Nettoeinkommen der Ehepartner (bei schwankendem Einkommen wird ein Durchschnitt zugrunde gelegt).Hat der eine Ehepartner also zum Beispiel ein Monats-Nettoeinkommen von 1.500 Euro und der andere Ehepartner von ebenfalls 1.500 Euro, so ist die Summe dieser beiden Nettoeinkommen mit 3 zu multiplizieren:
1.500 Euro plus 1.500 Euro = 3.000 Euro mal 3 = 9.000 Euro Verfahrenswert
Für den Versorgungsausgleich sind 10% vom oben genannten Verfahrenswert pro vorhandener Versorgung zusätzlich zu berücksichtigen, mindestens jedoch insgesamt 1.000 Euro. Haben im oben genannten Beispiel die beiden Ehepartner also zum Beispiel jeweils ein Anrecht bei der Deutschen Rentenversicherung, welches beim Versorgungsausgleich zu berücksichtigen ist, dann erhöht sich der Verfahrenswert um 2 mal 10%, also 2 mal 900 Euro, insgesamt also um 1.800 Euro.